Irrtümer rund ums Blinken

Im Straßenverkehr gibt es einige weit verbreitete Irrtümer. Auch zum Thema blinken scheint sich in den letzten Jahren bei der Allgemeinheit ein falsches Bild eingeschlichen zu haben. So kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen oder sogar zu Unfällen wegen dieser Missverständnisse.

Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt muss nicht blinken.
Falsch. Das Blinken hat nichts mit der Vorfahrtregelung zu tun, sonder einfach nur damit dass man tatsächlich abbiegt. Man darf allerdings blinken wenn man der abknickenden Vorfahrt nicht folgt und auch kein Abbiegen in die andere Richtung möglich ist.

Wer sich auf einer Abbiegespur einordnet die mit Pfeilen gekennzeichnet ist, muss nicht blinken.
Falsch. Ein entgegenkommender Fahrzeugführer kann die Pfeile unter Umständen nicht sehen da sie auf der von ihm aus gegenüberliegenden Seite der Kreuzung sind. Wer abbiegt muss den Richtungswechsel immer mit dem Blinker anzeigen.

Wer die Spur wechseln will muss nur einmal kurz den Blinkerhebel antippen.
Falsch. Zumindest solange man kein Auto fährt dass eine automatische Vorrichtung hat, die dafür sorgt, dass dann mindestens dreimal geblinkt wird. Bei weniger als drei Blinkzyklen ist nicht gewährleistet dass andere Verkehrsteilnehmer das Blinksignal auch sehen können.

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